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Das Benutzen / Mitführen von elektronischen Kommunikationsmitteln während Turnieren ist (außer in Notfällen) verboten. Disqualifikation bei schwerwiegenden Etikette-Verstößen.
Es sind nur Softspikes zugelassen.
R. 27 Die Platzgrenzen (AUS) sind durch Zäune oder weiße Pfähle gekennzeichnet.
R. 26 Wasserhindernisse sind durch gelbe Pfähle, seitliche Wasserhindernisse durch rote Pfähle gekennzeichnet. Die Hindernisgrenze ist jeweils die Linie.
R. 25 Boden in Ausbesserung ist durch weiße Linien und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet.
Alle Schlitzspuren auf Fairways oder kürzer gemähten Flächen: Erleichterung nach Regel 25-1 ist nicht gewährt, wenn lediglich die Standposition behindert ist.
Alle Ameisenhaufen, auch soweit sie mit Schutzvorrichtungen gesichert sind, sind Boden in Ausbesserung. Es muss nach Regel 25-1 Erleichterung in Anspruch genommen werden.
Ist ein Ball im Gelände in sein eigenes Einschlagloch im Boden eingebettet (Sandstellen ausgenommen), darf er straflos aufgenommen, gereinigt und so nahe wie möglich der Stelle, an der er lag, jedoch nicht näher zum Loch fallengelassen werden.
R. 24 Wege sind nur Hemmnisse in solchen Bereichen, in denen sie mit künstlicher Oberfläche versehen sind.
Der Holzstapel links vom achten Grün ist unbewegliches Hemmnis. Straflose Erleichterung gemäß Regel 24-2, wobei jedoch der Ball in der gekennzeichneten Drop-Zone fallengelassen werden muss.
Steine in Bunkern sind bewegliche Hemmnisse nach Regel 24-1.
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