Platzregeln
ab dem 07.07.2021
Spielverbotszonen
Die Spielverbotszonen an der 6, 11 und 12 sind aufgehoben.
Wildschweinzaun
Durch den Elektro-Wildzaun inkl. der weißen Befestigungsposten auf den Löchern 3 bis 8 wird keine Ausgrenze markiert, dieser wird als unbewegliches Hemmnis behandelt. Liegt der Ball eines Spielers innerhalb von zwei Schlägerlängen vom diesem Elektro-Wildzaun, darf straflose Erleichterung nach Regel 16.I in Anspruch genommen werden. Bezugspunkt ist der Punkt, der zwei Schlägerlängen vom Elektro-Wildzaun entfernt liegt und gleichweit vom Loch entfernt ist wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag.
Ungewöhnliche Platzverhältnisse
Alle Ameisenhaufen auf dem Platz sind Boden in Ausbesserung, von denen Erleichterung nach Regel 16.I in Anspruch genommen werden muss.
Das Putting-Grün hinter Loch 9 und 18 ist Boden in Ausbesserung, von dem Erleichterung nach Regel 16.I in Anspruch genommen werden muss.
Alle Kapillarsperren und Wurzelsperren, die aus dem Boden ragen sind unbewegliche Hemmnisse, von denen Erleichterung nach Regel 16.I genommen werden darf. Behinderung gilt in diesem Fall nicht als gegeben, wenn nur der Stand des Spielers behindert wird.
Strafe für Verstoß gegen die Platzregel: Grundstrafe
Die 200 m, 150 m und 100 m Markierungen sind bis Anfang Grün gemessen
Kontakt
Golfclub Hannover e.V.Am Blauen See 120
30823 Garbsen
Telefon: 05137 / 73068
Telefax: 05137 / 75851
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