Platzregeln
ab dem 01.04.2020
Spielverbotszonen
Der Bereich in der roten Penalty Area, bezeichnet durch rote Pfähle oder rote Linien auf Loch 6, Loch 11 und Loch 12 ist gleichfalls jeweils eine Spielverbotszone. Liegt der Ball in der Spielverbotszone in der Penalty Area, darf der Ball nicht gespielt werden, wie er liegt und Erleichterung mit einem Strafschlag nach Regel 17.Ie muss von der Behinderung durch die Spielverbotszone in Anspruch genommen werden.
Wildschweinzaun
Durch den Elektro-Wildzaun inkl. der weißen Befestigungsposten auf den Löchern 3 bis 8 wird keine Ausgrenze markiert, dieser wird als unbewegliches Hemmnis behandelt. Liegt der Ball eines Spielers innerhalb von zwei Schlägerlängen vom diesem Elektro-Wildzaun, darf straflose Erleichterung nach Regel 16.I in Anspruch genommen werden. Bezugspunkt ist der Punkt, der zwei Schlägerlängen vom Elektro-Wildzaun entfernt liegt und gleichweit vom Loch entfernt ist wie die Stelle, an der der Ball ursprünglich lag.
Ungewöhnliche Platzverhältnisse
Alle Ameisenhaufen auf dem Platz sind Boden in Ausbesserung, von denen Erleichterung nach Regel 16.I in Anspruch genommen werden muss.
Das Putting-Grün hinter Loch 9 und 18 ist Boden in Ausbesserung, von dem Erleichterung nach Regel 16.I in Anspruch genommen werden muss.
Alle Kapillarsperren und Wurzelsperren, die aus dem Boden ragen sind unbewegliche Hemmnisse, von denen Erleichterung nach Regel 16.I genommen werden darf. Behinderung gilt in diesem Fall nicht als gegeben, wenn nur der Stand des Spielers behindert wird.
Strafe für Verstoß gegen die Platzregel: Grundstrafe
Die 200 m, 150 m und 100 m Markierungen sind bis Anfang Grün gemessen
Kontakt
Golfclub Hannover e.V.Am Blauen See 120
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Telefax: 05137 / 75851
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